Unsere Leistungen

Steuerberatung
Rechnungswesen
Betriebswirtschaftliche Beratung
Spezielle Aufgaben verlangen spezielle Lösungen

Fordern Sie von einer guten Beratung mehr, als nur die Kenntnis der Steuergesetze!

Die Rahmenbedingungen für Unternehmer und Unternehmen haben sich radikal gewandelt: Märkte wachsen zusammen, der Wettbewerb nimmt stetig zu, die Kunden werden anspruchsvoller. Die Anforderungen an Sie als Unternehmer und Manager sind sprunghaft gewachsen. Es gilt, eine Vielzahl von Entscheidungen – weit über die steuerliche und fiskalische Sicht hinaus – zu treffen und abzusichern.
Die Wahl des kompetenten, steuerlichen und unternehmerischen Beraters ist deshalb mehr als eine der üblichen Problemstellungen. Sie soll Ihnen auf allen Entscheidungs- ebenen Entlastung, Sicherheit und Weitblick bringen. Was wir umgekehrt von Ihnen erwarten, ist gleichermaßen anspruchsvoll: Offenheit und Ihr persönliches Vertrauen in unsere Fähigkeit, in allen denkbaren Situationen mit unserer gesamten Erfahrung hinter Ihnen zu stehen.

Kundenorientierung können nur Sie managen, vieles andere wir

Jeder weiß: Es wird und muß kontrolliert werden. Sie prüfen Ihr Unternehmen, der Fiskus prüft Sie. Je vertrauensvoller wir kooperieren, desto besser können wir dafür sorgen, dass die Betriebsprüfung für Sie zur Herausforderung wird, nicht zur Überraschung. Oder dass die Deklaration, Gestaltung und Durchsetzung steuerlicher Ansprüche für Sie erfolgreich ausfällt. Es gibt Beispiele genug, bei denen wir für unsere Klienten viel Geld sparen.

Einige Anmerkungen zu unseren Gebühren

Mandanten fragen bei uns oft: Was kostet bei Ihnen die Buchführung, oder etwa ein Jahresabschluss? Diese Frage lässt sich ohne weitere Angaben meist nicht beantworten. Klar ist, unsere Leistungen können wir nicht umsonst erbringen.

Steuerberater erbringen wertvolle Dienstleistungen, Qualität, Qualifikation und Umfang bestimmen den Preis für die erbrachte Leistung. Jedoch gleicht kein Mandat dem anderen, jeder Mandant hat besondere Anforderungen und bedarf besonderer Beratungen. Damit
klare Verhältnisse zwischen Steuerberater und Mandant herrschen und Auseinandersetzungen mit Mandanten über die Vergütung vermieden werden, wurde die
Steuerberatergebührenverordnung gesetzlich festgelegt.

Die Grundlage der Gebührenverordnung sind die Erfahrungen aus jahrelanger Arbeit von
Steuerberatern. Die Steuerberatergebührenverordnung gibt einen Gebührenrahmen vor. Im Regelfall ist von der mittleren Gebühr auszugehen.

Für die Bemessung der Gebühren entscheidend sind gemäß § 11 StBVV

  • die Bedeutung der Angelegenheit
  • der Umfang
  • die schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit

Zusätzlich wird eine Auslagenerstattung für die für Sie übernommenen Porti und Telekommunikation erhoben. Auf alle Leistungen müssen wir die gesetzliche Umsatzsteuer von 19% von lhnen erheben.

Für die Mehzahl der beruflichen Tätigkeiten schreibt die Verordnung die Wertgebühr vor. Sie wird nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit hat. Sie hängt im wesentlichen von lhrem Jahresumsatz, der Höhe Ihrer Einkünfte, der Bilanzsumme, dem Zeitaufwand und der Schwierigkeit der Arbeit ab.

Um Sie vor negativen Überraschungen zu schützen, besprechen wir vor einer Auftragserteilung mit Ihnen eine Kalkulation der Gebühren.

Steuerberatung

  • Steuergestaltungsberatung
  • Steuerdeklarationsberatung
  • Steuerdurchsetzungsberatung
  • Vertretung vor Finanzgerichten

Rechnungswesen

  • Jahresabschlüsse
  • Gründungs-und Aufgabebilanzen
  • Rechnungslegung nach Pflegebuchführungsverordnung
  • Rechnungslegung nach IAS und US-GAAP

Betriebswirtschaftliche Beratung

Neben der Steuerberatung stellt die betriebswirtschaftliche Beratung eine weitere wichtige Säule unseres Angebots dar.
Dank der vielen Jahre an Berufserfahrung und der vorwiegend betriebswirtschaftlichen Ausbildung unserer Mitarbeiter können wir Ihnen kompetente Lösungen unter anderem in folgenden Bereichen bieten:

  • Unternehmensziele/Plandaten
  • Kennzahlen/Budgetvergleiche
  • Bilanz- und Erfolgsanalyse
  • Kostenstellen und -trägerrechnung
  • Deckungsbeitragsrechnung
  • Kalkulationsgrundlagen
  • Investitionsgrundlagen

Spezielle Aufgaben verlangen spezielle Lösungen

Wir beraten Sie gerne zum:

Gemeinnützigkeitsrecht

Alles rund um den Verein, egal ob Sport oder Kultur.
Aber auch gemeinnützige GmbH´s oder nichtgemeinnützige Beschäftigungs- gesellschaften, die über Zuschüsse finanziert werden,
können leicht in eine “Steuerfalle” tapsen.
Wir verhindern dies!

Pflegebuchführung

Den pflegebuchführungspflichtigen Pflegediensten und Pflegeheimen ist eine Vielzahl von Sondervorschriften bei der Abrechnung auferlegt.
Wir bieten Ihnen unser know-how bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften oder Optimierung Ihrer Lösungen an.